Stalleinbruch: Nicht wegsehen – handeln!
Positionierung der Westfälisch-Lippischen Landjugend e.V.
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts Magdeburg verworfen. Dieses hatte einen Freispruch dreier Tierrechtsaktivisten von dem Vorwurf des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs bestätigt. (Az.: 2 Rv 157/17).
Die Begründung des OLG liegt darin, dass ein rechtfertigender Notstand in den Tierställen vorlag. Die Tat sei zur Abwendung der Gefahr erforderlich gewesen, weil mit einem Eingreifen der zuständigen Behörden nach den zuvor erzielten Erfahrungen nicht zu rechnen gewesen sei. Das von den Angeklagten geschützte Tierwohl sei im vorliegenden Fall deutlich höher zu bewerten als das verletzte Hausrecht.
„Dies setzt ein fatales Signal in Richtung Selbstjustiz und ist eine wahre Ohrfeige für jeden nutztierhaltenden Landwirt“, so Stefan Schmidt, Vorsitzender der Westfälisch-Lippischen Landjugend e.V. (WLL).
Die Persönlichkeitsrechte spielen scheinbar keine Rolle mehr. Das unerlaubte Eindringen in Ställe stellt in jedem Fall eine große Belastung für die Landwirt_innen, ihre Familien und auch ihrer Mitarbeitenden dar. Anschließenden Diffamierungs- und Skandalkampagnen sind traumatisierend. Sind erst einmal Bilder in der digitalen Welt unterwegs, sind sie kaum noch zu stoppen, die Landwirtschaft steht ewig am Pranger und ihre Kinder werden in den Schulen gemobbt.
Die WLL ist entsetzt darüber, mit welchen Mitteln bereits die Diskussion um Tierschutz in Deutschland geführt wird. „Wir wollen uns einer Diskussion um Tierwohl in den deutschen Ställen nicht entziehen. Insbesondere die Junglandwirt_innen sind an einer fachlichen Diskussion, die am Ende auch Lösungsansätze bietet, interessiert. Dies soll jedoch auch am Ende Planungssicherheit bieten, um die Landwirtschaft in Deutschland zukunftsfähig ausrichten zu können und somit eine berufsständische Landwirtschaft zu sichern, die bereits jetzt auf einem so hohen Niveau wie in kaum einem anderen Land ist“, so der Vorsitzende.
Die in der WLL engangierten Junglandwirt_innen stellen sich gerne ihren Kritiker_innen in Diskussionen und geben Einblicke in ihre Tierhaltungsformen. Jedoch hält die WLL Menschen, die in Stallungen einbrechen und sich illegal Filmmaterial beschaffen, um einen Berufsstand öffentlich zu diskreditieren nicht für Tierrechtsaktivist_innen.
„Vielen Gesprächen entnehme ich, dass die Bevölkerung die Machenschaften der Tierrechtsaktivist_innen nicht unterstützt und als Landjugend hoffen wir nun auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages in Berlin, in dem Einbrüche in Tierställe künftig als Straftatbestand geahndet werden sollen“, so Stefan Schmidt.
—
Die Westfälisch–Lippische Landjugend e.V. (WLL) ist der größte nichtkonfessionelle Jugendverband im ländlichen Raum in Westfalen–Lippe. Der Verband gestaltet seine Arbeit auf demokratischer Grundlage, überparteilich und konfessionell ungebunden.
Die WLL tritt für den Erhalt und die Verbesserung der lebenswerten ländlichen Räume ein, die insbesondere jungen Menschen Perspektiven und Gestaltungsmöglichkeiten bieten sollen.
Hier gibt es die Medieninformation als PDF.