Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 25.05.2018 endgültig in Kraft getreten.
Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Schulung für euch. Vermutlich werden wir zur Landesversammlung einen neuen Themenabend im Rahmen unseres TüV-Konzeptes (fiT für denVorstand) vorstellen und dann ab nächstem Jahr anbieten.
Ein paar Infos vorab:
Grundlegende Informationen könnt ihr bei der Datenschutzaufsicht bekommen:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/submenu_EU-Datenschutzreform/index.html
Wenn ihr eine Internetseite habt, müßt ihr eine Datenschutzerklärung online haben. Die muss von jeder Seite mit einem Klick erreichbar sein. Hier könnt ihr euch darüber informieren: https://www.datenschutz.org/datenschutzerklaerung-website/
Eine vergleichbare Datenschutzerklärung müsstet ihr jedem Mitglied geben…
Wenn MEHR als 10 Menschen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, müsst ihr einen Datenschutzbeauftragten benennen. -> also stellt sicher, dass WENIGER als 10 Menschen mit den Daten beschäftigt sind 😉
Personenbezogene Daten besonderer Kategorie wie Gesundheitsdaten (z.B. Allergien), Religionszugehörigkeit (z.B. evangelisch) oder sexuelle Orientierung (z.B. hetero) dürft ihr nicht verarbeiten. Ausser es liegt eine wirksame Einwilligung vor.
Was Bilder anbelangt, könnt ihr in den Ortsgruppen so weiter machen wie gehabt. Die Grundsätze des Kunsturhebergesetzes gelten weiterhin. Wer also bisher rechtskonform Bilder gemacht und veröffentlicht, braucht nichts zu ändern.
Ihr dürft Daten nur bei Unternehmen in Deutschland oder der EU lagern. Ausnahme sind Unternehmen die im Rahmen des EU-U.S. Privacy Shield mit HR gelistet sind https://www.privacyshield.gov/list
Wenn noch Fragen sind, könnt ihr euch gerne an mich wenden.
Christian
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christian@WLL.de
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Fax: 0251 4175-270